AGB Tennisschule Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere Bestätigung zustande.
Die Tennisschule ist in der Annahme der Trainings-Anmeldung frei.
Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Winter Training/Sommertraining - wöchentlich außer Schulferien und Feiertage.
Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Aufsicht von Kinder
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern Beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
Ausgefallene Stunden
In Sommer:
Rechtzeitig bis 48 Stunden vor dem Spieltermin abgesagte Einzelstunden werden nachgespielt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt.
Durch Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden ebenfalls, falls möglich, nachgespielt. Ansonsten werden sie mit 50 % des vereinbarten Honorars berechnet.
In Winter:
Sollte ein Spieler sein Gruppentraining/Einzel Stunde nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler) nach Absprache mit der Tennisschule. Wenn nicht, Trainerkosten und die Halle werden bei Einzelstunde uns bei Gruppentraining mit 100% des Preises berechnet.
Übertragungsmöglichkeit
Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler) nach Absprache mit der Tennisschule. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstundefolgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.
Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken mit Beginn des Blocks fällig.
Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6 % Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
Kündigung-Dauer und Kündigung des Vertrages
Als Beginn der Leistungsverpflichtung wird der 1.Trainingseinheit vereinbart. Der Vertrag wird zunächst für Winter oder Sommer Monate abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf dieser Zeit auf unbestimmte Dauer sofern
keine schriftliche Kündigung erfolgt ist. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer (Winter oder Sommer Training).
Nürnberg, 09.09.2011 - TSA-Deutschland Inh. Tihomir Tino Soldic
AGB EStd.
NUR Einzeltraining / EStd. :
Wenn dies frühzeitig erfolgt ( 48 Std. vor dem Termin ) können wir z.B. freie Plätze an andere Trainingsteilnehmer vergeben werden. So bekommen Sie Gutschein für verlorene Trainerstunde/Tennisplatz Abo.
Für Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin, müssen Sie selbst für Vertretung sorgen. Sonst wird der Termin mit volle Preis berechnet ( siehe AGB – Tennisschule TSA-Deutschland ).







